Ab Sonntag, 3. April entfallen auch in Bayern die aktuellen Corona Regeln.
Hier ein Kurzüberblick über die Basisschutzmaßnahmen, die ab Sonntag, 3. April bis zunächst 30. April 2022 gelten werden:
- Die Maskenpflicht entfällt in öffentlichen Innenräumen und im Handel.
- Im Nah- und Fernverkehr und in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen, wie Arztpraxen und Kliniken, gilt weiter eine FFP2-Maskenpflicht.
- Es gelten keine 2G oder 3G Zugangsbeschränkungen mehr, z.B. bei Veranstaltungen oder in öffentlichen Einrichtungen
- In Schulen, Kitas und vulnerablen Einrichtungen wird weiterhin getestet
- Weiterhin bleiben die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen:
- Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in Innenräumen
- Einhaltung des Mindestabstandes
- Beachtung von freiwilligen Hygienekonzepten und -maßnahmen (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Unsere Rezeption ist ab 1.4.2022 wieder von Montag bis Sonntag von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Mittwoch ist Ruhetag.